Die Säule 3a ist ein zentraler Bestandteil der privaten Vorsorge. Bis anhin galt: Nicht einbezahlte Beiträge gingen endgültig verloren.
Mit der Anpassung der Beruflichen Vorsorgeverordnung 3 (BVV 3) ändert sich dies.
Ab 2026 ist es möglichBeitragslücken in der Säule 3a ab dem Jahr 2025 nachträglich zu schliessen – unter klar definierten Voraussetzungen.
Was bedeutet «nachträglich einzahlen»?
Nachträgliche Einzahlungen erlauben es, Vorsorgelücken aus früheren Jahren zu schliessen. Gemeint sind Jahre, in denen der gesetzlich festgelegte Maximalbetrag nicht oder nur teilweise einbezahlt wurde.
Die Regelung gilt ausschliesslich für Beitragsjahre ab 2025 und ist klar begrenzt.
Ab wann und wie weit ist eine Nachzahlung möglich?
- Nachträgliche Einzahlungen sind ab 2026 zulässig, erstmals für eine Lücke im Jahr 2025.
- Es können Beiträge für maximal zehn Jahre rückwirkend nachgezahlt werden.
- Pro Lückenjahr ist eine Nachzahlung bis zum kleinen Maximalbetrag möglich (2025: CHF 7’258).
- Jede Beitragslücke kann nur einmal geschlossen werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Eine nachträgliche Einzahlung ist nur zulässig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Im betreffenden Jahr bestand ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
- Der ordentliche Maximalbetrag im Jahr der Nachzahlung wurde vollständig einbezahlt.
- Es wurden keine Beitragsjahre vor 2025 berücksichtigt.
Wer profitiert von der neuen Regelung?
Die Möglichkeit steht allen Erwerbstätigen mit AHV-pflichtigem Einkommen offen – unabhängig davon, ob ein Anschluss an eine Pensionskasse besteht.
- Angestellte mit Pensionskasse
Laufende und nachträgliche Einzahlungen sind jeweils bis zum kleinen Maximalbetrag möglich. - Selbständigerwerbende
Laufend können bis zu 20 % des Einkommens (max. CHF 36’288 ab 2025) einbezahlt werden.
Nachträglich ist jedoch ebenfalls nur der kleine Maximalbetrag pro Lückenjahr zulässig.
Ihr Steuervorteil
Nachträgliche Einzahlungen können – wie ordentliche 3a-Beiträge – vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei höheren Beträgen empfiehlt sich eine gestaffelte Planung, um steuerlich das Optimum herauszuholen.
Warum die Begleitung durch df audit für Sie wertvoll ist
Nachträgliche Einzahlungen wirken auf den ersten Blick unkompliziert. In der Praxis stellen sich jedoch schnell Fragen: Welche Jahre sind effektiv nachzahlungsfähig? In welcher Höhe ist eine Nachzahlung sinnvoll? Und wie fügt sie sich in die bestehende Vorsorge- und Einkommenssituation ein?
Genau hier liegt der Mehrwert, wenn wir uns darum kümmern. Wir betrachten die Säule 3a nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit Ihrer beruflichen Situation und der langfristigen Planung. So entstehen nachvollziehbare Entscheide – abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.
Denn Vorsorge ist kein einmaliges Thema. Eine kontinuierliche Begleitung stellt sicher, dass Entscheidungen auch bei Veränderungen tragfähig bleiben.
df audit – wir sorgen vor: Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.