Mehrwertsteuer 2027: Was Schweizer KMU jetzt wissen sollten

Die Mehrwertsteuer gehört für Schweizer Unternehmen zum Geschäftsalltag. Ab dem 1. Januar 2027 treten weitere Änderungen bei den elektronischen Verfahren der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Kraft. Was bedeutet das für Ihr KMU und wie können Sie sich optimal vorbereiten?

Was ändert sich bei der Mehrwertsteuer 2027?

Die Digitalisierung der Mehrwertsteuer schreitet voran. Bereits seit Januar 2025 müssen Unternehmen ihre MwSt.-Abrechnungen elektronisch einreichen.

Ab 2027 wird die Portalpflicht auf weitere Verfahren ausgeweitet. Betroffen sind insbesondere:

  • Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode: Die entsprechenden Verfahren müssen elektronisch abgewickelt werden.
  • Gruppenbesteuerung: Auch hier wird die Nutzung des ESTV-Portals verbindlich.
  • MwSt.-Abmeldung: Die Abmeldung als steuerpflichtige Person erfolgt über das vorgesehene elektronische Portal.


Was bedeutet das für ein Schweizer KMU?

Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre administrativen Abläufe auf die digitalen Anforderungen abgestimmt sind.

Seit Mai 2026 erfolgt die elektronische MwSt.-Abrechnung ausschliesslich über «MwSt.-Abrechnung pro». Wichtig sind deshalb funktionierende Zugänge, korrekt vergebene Berechtigungen und eine zuverlässige Buchhaltung.

So bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal vor

Mit nur wenigen Massnahmen schaffen Sie die passenden Voraussetzungen:

  • Überprüfen Sie noch heute Ihren Zugang zum ESTV-Portal.
  • Kontrollieren Sie zudem die Berechtigungen Ihrer Mitarbeitenden und externen Fachpersonen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware korrekt eingerichtet ist.
  • Überprüfen Sie Ihre internen Kontrollprozesse.


Gut vorbereitet ins Jahr 2027? Natürlich!

Die neuen Anforderungen bieten eine gute Gelegenheit, bestehende Abläufe zu überprüfen. Klare Zuständigkeiten und eine sorgfältige Buchhaltung schaffen wertvolle Sicherheit und reduzieren unnötige Fehlerquellen.

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Sie haben Fragen zur MwSt. 2027? Hier sind die drei wichtigsten Antworten:

Ändern sich die MwSt.-Sätze 2027?

Nein, nach aktuellem Rechtsstand bleiben die Sätze bei 8,1 %, 2,6 % und 3,8 %.

Müssen alle KMU online abrechnen?

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre MwSt.-Abrechnungen bereits seit 2025 elektronisch einreichen.

Was ist «MwSt.-Abrechnung pro»?

Das ist der elektronische Dienst der ESTV zur Einreichung und Verwaltung von Mehrwertsteuerabrechnungen.