Anpassung Privatanteil per 2022
Benefits am Arbeitsplatz
Um Arbeitsplätze schmackhaft zu machen und Mitarbeitende damit lange an sich zu binden, lassen sich Arbeitgebende immer mehr einfallen, um die Anstellungsbedingungen möglichst attraktiv zu gestalten. Ein Klassiker unter den Benefits am Arbeitsplatz – und dennoch einer der beliebtesten Vorteile für Angestellte – bleibt nach wie vor die Bereitstellung von Firmenfahrzeugen nicht nur für Geschäftszwecke, sondern auch für den privaten Gebrauch. Für Angestellte ohne eigenes Fahrzeug entfällt dadurch ein grosser Teil anfallender Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt eines eigenen Autos.
Wer profitiert, muss dies deklarieren
Nichtsdestotrotz hat jeder Vorteil auch seine kleinen Schattenseiten. Darf ein Arbeitnehmender das Geschäftsfahrzeug für den privaten Gebrauch nutzen, so bezahlt er darauf Steuern (sowie Sozialversicherungsbeiträge) – in der jährlichen Deklaration bekannt als der sogenannte «Privatanteil am Geschäftsfahrzeug». Dieser ist im Lohnausweis zu vermerken und wird prozentual am Kaufpreis des Fahrzeugs bemessen. Bis anhin betrug der zu versteuernde Anteil 0.8 % pro Monat und konnte jeweils mit Arbeitswegkosten in Abzug gebracht werden (Höhe kantonal unterschiedlich).
Beispiel Auszug Lohnausweis:
Netto-Anschaffungswert Fahrzeug von CHF 75‘000 (exkl. MWST) x 0.8 % x 12 (Anzahl benutzter Monate) = CHF 7’200 sind im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 zu deklarieren.
Anpassung per Januar 2022
Neu wird der Arbeitsweg per Beginn des folgenden Jahres 2022 pauschal im Privatanteil des Geschäftsfahrzeuges besteuert. Die Anpassung führt zu einer Erhöhung des Privatanteils um 0.1 % – sprich neu 0.9 % pro Monat. Mit einberechnet in jene Pauschale werden nun allerdings die Arbeitswegkosten, womit die Anrechnung der Fahrkosten in der Steuererklärung entfällt. Zudem werden Arbeitgebende durch die neue Regelung von der Pflicht befreit, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren.
Von dieser Änderung profitieren Arbeitnehmende mit Geschäftsfahrzeug und einem langen Arbeitsweg.
Unsere Empfehlung an Unternehmen
Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden die Geschäftsfahrzeuge zur Verfügung? Wir empfehlen Ihnen, diese auf jeden Fall frühzeitig über die ausgeführten Änderung zu informieren und diese Information entsprechend im Reglement zu überarbeiten bzw. anzupassen.
Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!