Sie möchten gerne die Steuererklärung ausfüllen und geraten in diesem Jahr leicht ins Rudern? Corona wirbelte nicht nur das alltägliche Leben durcheinander, auch auf die Steuererklärung hat das Coronajahr 2020 einen starken Einfluss. Welche Abzüge gelten, was sollten Sie beachten und wo erhalten Sie Hilfe bei weiterführenden Fragen? Wir erzählen’s Ihnen.
Berufsbedingte Auslagen
Durch den Lockdown und das darauffolgende Homeoffice verbrachten wir unseren Arbeitsalltag mehrheitlich daheim. Die Fahrten zum Arbeitsort – und natürlich wieder zurück – fielen weg und das schnelle Mittagessen mit den Arbeitskolleginnen und den Arbeitskollegen musste dem Lunch zu Hause weichen. Gibt es dennoch Abzüge für Berufsauslagen, die man geltend machen kann? Ja, die gibt es, doch die Umsetzung regeln die Kantone individuell. So darf man in den Kantonen Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn, Zug und Zürich ganz normal jene Berufsauslagen in Abzug bringen, welche auch in einem Nicht-Coronajahr gelten: Verpflegung, Zugabos oder die KM-Entschädigung können in der Steuererklärung wie gehabt erfasst werden. In diesem konkreten Fall können selbstverständlich die durch das Homeoffice entstandenen Kosten nicht zusätzlich in Abzug gebracht werden. Im Kanton Thurgau ist der Homeoffice-Abzug möglich, jedoch dürfen für diesen Zeitraum keine weiteren Abzüge für die Berufskostenpauschale, den Arbeitsweg und für die Verpflegung gemacht werden. Im Kanton St. Gallen sind keine fiktiven Abzüge möglich.
Sind Sie in einem anderen Kanton als den oben erwähnten ansässig? Informieren Sie sich bitte zeitnah bei der örtlichen Steuerbehörde und klären Sie, welche Abzüge Sie geltend machen können.
Sie verzichten auf die gewohnten Berufsauslagen und möchten dafür lieber für die Kosten, welche durch das Homeoffice entstanden sind, entschädigt werden?
Dann wird es etwas komplizierter. Folgende Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein:
- Ihre Arbeit musste in einem wesentlichen Masse sowie regelmässig im Homeoffice erfolgt sein. Die Kantone regeln dies unterschiedlich, der Abzug beträgt jedoch mindestens ⅓ der Arbeitszeit.
- Sie verfügen über keine Möglichkeit, Ihren Arbeitsplatz am Firmenstandort zu nutzen und der Arbeitgeber stellt Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung.
- In Ihrer Wohnung oder im Haus befindet sich ein dedizierter Raum, welcher für den Zweck des Homeoffice eingesetzt wird. Der Esstisch gilt somit nicht als Arbeitsplatz für das Homeoffice.
Abzug für Berufsauslagen oder Abzug Homeoffice-Entschädigung?
Welcher Abzug ist sinnvoll? Die korrekte Kalkulation wird’s zeigen! Denn nun beginnt die korrekte Berechnung für den Abzug von Mietanteil Homeoffice-Büro, Strom sowie die Einrichtung, damit Sie zuhause effizient und störungsfrei arbeiten konnten. Musste ein Pult, ein Bürostuhl und allenfalls sogar ein Computer angeschafft werden? Dann können Sie diese Kosten (teilweise) auf die Liste nehmen und einen entsprechenden Abzug geltend machen. Elektrische Geräte können jedoch nicht vollumfänglich entschädigt werden, hier kommt ein Privatnutzungsanteil zum Tragen. Beachten Sie bitte auch hier die Berechnungsvorgaben der Kantone, diese werden individuell gehandhabt. Wichtig: Ziehen Sie diese Kosten von Ihrer Steuererklärung ab, entfällt der Pauschalabzug für die übrigen Berufsauslagen und die Fahrtkosten müssen reduziert werden!
Doch keine Angst, hier erklären wir Ihnen, welche Abzüge Sie auf jeden Fall noch deklarieren können:
- Kosten/Aufwand für Ihre Arbeitssuche, wenn Sie Ihren Job verloren haben
- Kosten für Weiterbildungskurse (auch Onlinekurse)
- Beiträge Säule 3a
- Ihre Aufwendungen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit Selbstbehalt
- Spenden an soziale, gemeinnützige Organisationen
- Eigenmietwert der Immobilie, in welcher Sie wohnen sowie der
- Eigenmietwert von Zweitimmobilien
- Wertschriften, Anlagen, Aktien (auch Kryptowährungen)
Auch wenn das Coronajahr im letzten und wahrscheinlich auch in diesem Jahr ein herausforderndes Jahr war und ist, gibt es Bereiche, die glücklicherweise unverändert bleiben. Wie zum Beispiel die grosszügige Regelung gewisser Kantone, welche das Ausfüllen der Steuererklärung etwas erleichtern.
Wenn Sie dennoch unsicher sind und für Ihre Steuererklärung lieber einen Profi beauftragen wollen, kontaktieren Sie uns! Wir achten darauf, dass Sie eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung einreichen können.
Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
df audit gmbh – Ihre Vertrauenspartnerinnen für Steuerfragen und eine saubere Buchführung.