Ein Rückblick – und worauf Sie mit Ihrem Unternehmen jetzt achten sollten
Seit Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln zur Mehrwertsteuer – und ein halbes Jahr später zeigt sich: Nicht alle Änderungen waren reine Formsache – einige haben Abläufe vereinfacht, andere sorgen für mehr Aufwand – vor allem bei kleineren Unternehmen. Hier ein Überblick aus der Praxis.
Online-Abrechnung: Pflicht erfüllt, Prozesse optimiert
Die elektronische Einreichung via ePortal ist seit Anfang Jahr obligatorisch – und das sehr wirkungsvoll und die meisten Unternehmen haben diese Umstellung inzwischen hinter sich. Gerade für Betriebe, welche bisher papierbasiert gearbeitet haben, bedeutet das: weniger Fehlerquellen, schnellere Bearbeitung und klarere Abläufe.
Jährliche Abrechnung: Weniger Papier, mehr Planung
Die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer jährlich statt quartalsweise abzurechnen, wurde intensiv diskutiert. Inzwischen zeigt sich: Für Firmen mit gleichmässigem Umsatzverlauf ist dies durchaus eine willkommene Entlastung. Wichtig: Die vierteljährlichen Vorauszahlungen bleiben – und wer mit schwankenden Einnahmen arbeitet, fährt mit der bisherigen Lösung oftmals besser.
Saldosteuersatz: Spielraum gewonnen, aber nicht ohne Risiko
Die Einführung von mehreren Saldosteuersätzen pro Firma bringt mehr Flexibilität – so zum Beispiel für Betriebe mit verschiedenen Geschäftszweigen. Gleichzeitig ist der administrative Aufwand gestiegen. Wer diese Option nutzt, sollte die Umsatzgrenzen (10 %-Regel) im Auge behalten und eine saubere Trennung der Tätigkeiten sicherstellen.
Online-Plattformen: Neue Verantwortung ist gut, bringt jedoch auch neue Unsicherheiten
Versandplattformen gelten nun als steuerpflichtige Leistungserbringer. Für viele kleinere Onlineshops hat dies viele Fragen aufgeworfen, wie z.B.
«Wer muss nun was genau versteuern?»
Klar ist: Wer auf Onlineplattformen verkauft, sollte unbedingt prüfen, ob die Abwicklung der MWST korrekt erfolgt ist und / oder ob eine eigene Registrierung notwendig ist.
Fazit
Einige der Neuerungen der MWST-Revision haben Prozesse gestrafft, andere brauchen noch weitgehend Klärung. Unternehmen, welche sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, sind nun klar im Vorteil. Für alle anderen gilt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigenen Abläufe zu überprüfen. Besser jetzt, als erst kurz vor Start des neuen Geschäftsjahrs.
Sie möchten uns die Überprüfung übergeben oder möchten am liebsten so wenig wie möglich mit den MWST-Abrechnungen zu tun haben? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Kontaktieren Sie uns, wir übernehmen diese Tasks für Sie!